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Außergerichtliche Einigung im Fall Goldmann möglich

17. Juni 2009 | Jörgen Heller

© wikipedia/ Henryart

Im Fall Werner Goldmann kommt es wahrscheinlich zu einer außergerichtlichen Einigung. Ursprünglich wurde der Bundestrainer wegen seiner Dopingvergangenheit in der DDR vom Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) entlassenen. Danach klagte er auf Weiterbeschäftigung.

Der zweite Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht Darmstadt wurde nun auf den 17. September verschoben. Als Grund gab das Gericht gegenüber dem Sportinformationsdienst (SID) “schwebende außergerichtliche Vergleichsverhandlungen” an.

Seit seiner Klage hat der Trainer des WM-Zweiten im Diskuswurf, Robert Harting, nun gute Chancen auf eine Wiedereinstellung, weil eine unabhängige Dopingkommission des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) eine entsprechende Empfehlung abgab. Das letzte Wort hat aber das DLV-Präsidium.

Grundlage der Empfehlung ist eine eine Erklärung des 58-Jährigen zu Dopingpraktiken in der DDR-Zeit. Erst im vergangenen Sommer ist Goldmann vom DDR-Dopingopfer Gerd Jacobs schwer belastet worden.

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